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Arbeitsamt und Jobcenter Umzüge

Bei Umzug Jobcenter um Kostenübernahme bitten

Sie planen einen Umzug und beziehen Leistungen von der Agentur für Arbeit? Dann sollten Sie Ihren Jobcenter Umzug in eine andere Stadt unbedingt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter besprechen und rechtzeitig um eine Kostenübernahme bitten und einen Antrag auf Zustimmung zum Umzug Jobcenter stellen. Sie müssen Ihren Jobcenter Umzug melden und genehmigen lassen. Tun Sie dies nicht, drohen Ihnen Kürzungen oder sogar der Wegfall von Leistungen.

Den Umzug selbst darf Ihnen keiner verbieten, Sie müssen sich als Empfänger von Arbeitslosengeld II nur an gewisse Vorgaben halten, damit Ihnen keine Leistungskürzung droht. Ganz wichtig ist, dass Sie sich gleich nach dem Umzug beim Jobcenter ummelden und für die Behörden und Ämter erreichbar bleiben.

Welche Umzugskosten werden nach Genehmigung übernommen?

  • Transportkosten
  • Montagekosten für Möbel und Küche
  • Verpflegung für Umzugsunternehmen
  • Reisekosten für Wohnungsbesichtigungen
  • Kosten für die Renovierung

Das Jobcenter oder eine Behörde trägt die Kosten Ihres Umzugs?

Auf Wunsch rechnen wir unsere Leistung direkt mit der jeweiligen Behörde ab.

Viele Umzugskosten können direkt von Ihrem zuständigen Jobcenter übernommen werden – sofern der Antrag gewährt wurde. Klären Sie vorab alle wichtigen Fragen mit Ihrem Sachbearbeiter!

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