Bürozeiten: Mo - Sa 8:30 - 17:30

Krankenkassen Umzüge

Zuschuss von Krankenkasse und Pflegekasse

Zuschüsse für den Seniorenumzug gewährt die zuständige Pflegekasse auf der Grundlage des Paragrafen 40 des SGB XI. Relevant ist dort der Absatz 4. Er besagt, dass bei der erfolgten Gewährung eines Pflegegrads (früher Pflegestufe genannt), Verbesserungen des Wohnumfeld mit bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftige Person bezuschusst werden können. Wer die Umzugshilfe in Anspruch nehmen darf und was dafür benötigt wird, regelt in Deutschland der §40 Abs. 4 SGB XI. Dort ist die Pflegekasse als Träger erwähnt, welche die Umzugsfirma und ggf. weitere Kosten übernimmt.

Dies betrifft dabei nicht nur den sogenannten Seniorenumzug, sondern auch Menschen mit körperlichen und/oder psychischen Einschränkungen.

Welche Voraussetzungen gelten für Zuschüsse für Seniorenumzüge?

Beim Seniorenumzug ist der Zuschuss der Pflegekasse unter verschiedenen Gesichtspunkten möglich. Als Verbesserung des Wohnumfelds gilt beispielsweise der Umzug in eine barrierefreie Wohnung bei Menschen mit Gehbehinderungen aller Art. Auch für Seniorenumzüge in Anlagen des betreuten Wohnens sowie in eine Betreute Wohngruppe können die Zuschüsse nach dem Paragrafen 40 SGB XI gewährt werden. Das gilt genauso für den Fall, dass Pflegebedürftige von einer eigenen Wohnung beispielsweise in eine barrierefreie, altersgerechte Einliegerwohnung im Haus ihrer Kinder oder Enkel umziehen möchten und in der Folge ein Teil der notwendigen Betreuung von den Angehörigen übernommen wird. Die Bildung sogenannter Pflege-Wohngemeinschaften ist ebenfalls zuschussfähig, weil sich dadurch der auf den Einzelnen entfallende Anteil der Pflegekosten und am Ende die von den Pflegekassen zu tragenden Aufwendungen für die gesamte Pflege-WG reduzieren.

So läuft der zuschuss für deinen Umzug bei der Krankenkasse ab

  • Sie reichen den entsprechenden Antrag auf Umzugskosten-Zuschuss bei deiner Krankenkasse bzw. Pflegekasse ein.
  • Es erfolgt die Überprüfung der eingereichten Dokumenten (Antrag, Kostenvoranschlag vom Umzugsunternehmen, Eckdaten zur neuen Wohnung).
  • Passt alles, stimmt die Krankenkasse vorläufig zu. Unter Vorbehalt der Prüfung deiner neuen Wohnung.
  • Passt alles, stimmt die Krankenkasse vorläufig zu. Unter Vorbehalt der Prüfung deiner neuen Wohnung.
  • Die Bewilligung für den Zuschuss zur Umzugshilfe trifft ein.

Jetzt kostenlos und Online ein Angebot einholen