Unsere Leistung erfolgt ausschließlich aufgrund unserer AGB’s. Mündliche Zusagen unserer Mitarbeiter oder Frachtführer bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Der Auftraggeber erkennt mit Erteilung des Auftrages oder mit Annahme einer Lieferung oder Leistung, die Geltung unserer AGB’s an.
Ein Umzugsvertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung, spätestens mit Annahme einer Lieferung / Leistung zustande.
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.
Unser Personal ist nicht zur Durchführung von Gas-, Wasser-, Elektro-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt oder verpflichtet. Diese gehören nicht zu den Umzugsarbeiten. Sollten Leistungen aus Gefälligkeit hiervon erbracht werden, werden diese auch berechnet. Eine Haftung für direkte Schäden, für Folgeschäden, sowie Garantie u. Gewährleistungsansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Absender ist verpflichtet bewegliche Teile an oder in Geräten wie Waschmaschinen, Kopierer etc. fachgerecht für den Transport zu sichern, oder durch einen Fachmann sichern zu lassen. Zur Überprüfung oder Durchführung der fachgerechten Transportsicherung sind wir nicht verpflichtet bzw. befugt.
Der Absender ist verpflichtet anzugeben welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht. Wir sind berechtigt den Transport solcher Güter abzulehnen.
Die angegebenen Be- u. Entladebedingungen (Stockwerke, Wege, Aufzug) sind Grundlage unserer Kalkulation. Zusätzlich zu vergüten sind alle geänderten u. bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbaren Aufwendungen, die wir nicht zu verantworten haben. Wir sind berechtigt die Ausführung einer nachträglichen Weisung abzulehnen.
Terminabsprachen und Lieferfristen verlängern sich bei Eintritt aller unvorhersehbaren, nach Vertragsabschluß eintretenden Hindernisse, die wir nicht zu vertreten haben, um die Dauer des Leistungshindernisses. Im Falle unseres Leistungsverzuges oder der Unmöglichkeit der Leistung sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
Bei Annahmeverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt, das Umzugsgut auf Kosten des Auftraggebers einzulagern.
Um Mißverständnisse zu vermeiden, gilt im Zweifel nur der schriftliche Auftrag. Fehler durch mündliche Weisungen des Auftraggebers haben wir nicht zu verantworten. Bei Abholung des Umzugsqgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass nichts irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
Der Rechnungsbetrag ist für Privatkunden, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart (siehe Zahlungsoption Angebot) auf das angegebende Konto zu überweisen, oder vor Entladung in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel fällig. Behörden: Durch Vorlage einer Kostenübernahmebestätigung des zuständigen Sachbearbeiters,höhe des bewilligten Betrages und Benennung des Kunden. Firmenkunde: Innerhalb 14 Tage nach Fertigstellung des Auftrages (ohne Abzug). Aufrechnung, Zurück-behalt oder Minderung ist nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig sind.
Im Falle der Kündigung durch den Absender steht dem Möbelspediteur 5/10 des vereinbarten Frachtentgelts zu.
Trinkgelder sind mit der Rechnung nicht verrechenbar und erfolgen ausschließlich freiwillig und nicht in Verbindung mit der Kompakt GmbH.
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die Niederlassung des Möbelspediteurs befindet ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, daß der Absender nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.